Aufsicht
Während einer durch den „Hof Wahlkamp“ geleiteten Veranstaltung übertragen die Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflichten und – rechte an die Kursleitung. Eine Übertragung an weitere Mitarbeiter kann erfolgen.
Die Teilnehmenden haben den Anweisungen der Kursleiter*innen zu folgen.
Krankheiten/Allergien/Beeinträchtigungen/ Wundversorgung
Eltern sind verpflichtet, über eventuelle Krankheiten, Allergien, Verhaltensauffälligkeiten oder persönliche Beeinträchtigungen bei der Anmeldung des Kindes zu informieren. Sollten im Anmeldebogen keinerlei Hinweise hierzu erfolgen, gehen wir davon aus, dass das Kind keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Allergien hat und ohne Ausnahme alle Lebensmittel zu sich nehmen darf.
Sollte es zu einer kleineren Verletzung im Rahmen einer Veranstaltung auf dem „Hof Wahlkamp“ kommen, dann übernimmt der Kursleiter im Rahmen der Erstversorgung ein Kühlen, Desinfizieren (mit Octenisept) bzw. Verbinden der Wunde. Dies dürfen wir nur, wenn wir die dazu ihre schriftliche Zustimmung erhalten.
Bei größeren Verletzungen werden wir die von Ihnen genannte Kontaktperson umgehend informieren und das weitere Vorgehen absprechen. Sollten die Kontaktperson nicht direkt erreichbar sein, werden wir einen Krankentransport zum nächstgelegenen Arzt organisieren.
Bei Veranstaltungen von Schulklassen, Kindergärten o.ä., sowie Kindergeburtstagen sind die Einverständniserklärungen durch den Buchenden einzuholen.
Falls die teilnehmende Person eine ansteckende Erkrankung entsprechend dem Infektionsschutzgesetz hat, ist eine Teilnahme nicht erlaubt.
Versicherung/ Haftung
Für Teilnehmende an Veranstaltungen der Bauernhoferlebnispädagogik auf dem „Hof Wahlkamp“ wurde durch den „Hof Wahlkamp“ keine gesonderte Unfallversicherung abgeschlossen. Der „Hof Wahlkamp“ haftet nicht für Unfälle im Rahmen der Bauernhoferlebnispädagogik. Bitte sorgen Sie für einen angemessenen privaten Unfallschutz.
Von den Teilnehmenden mitgebrachte Gegenstände werden nicht versichert. Für Verlust und Beschädigung übernimmt der „Hof Wahlkamp“ keine Haftung. Verursacht ein Teilnehmer am Veranstaltungsort einen Schaden, so muss dieser im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ersetzt werden. Der „Hof Wahlkamp“ haftet nicht für von Teilnehmenden verursachte Schäden (Personen- und Sachschäden). Es wird daher empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.
Bild- und Tonaufnahmen
Die schönsten Bild- und Tonaufnahmen entstehen bei den Veranstaltungen. Wir nutzen diese Fotos gerne für unsere Homepage oder für Flyer und Öffentlichkeitsarbeit um interessierte Personen Einblicke in die Veranstaltungen zu gewähren. Sollten Sie mit der Veröffentlichung von Fotos von Ihnen bzw. Ihrem Kind nicht einverstanden sein, so vermerken Sie dies bitte auf dem Anmeldebogen.
Anmeldung
Die Anmeldung kann von Teilnehmenden/Sorgeberechtigten entweder telefonisch oder auf elektronischem Weg vorgenommen werden. In der Regel erhalten die Teilnehmenden bzw. deren Sorgeberechtigten innerhalb von fünf Werktagen (Samstag ausgeschlossen) schriftliche oder mündliche Rückmeldung darüber, ob der Anmeldewunsch erfüllt werden kann.
Die Zahlung der Teilnehmergebühr muss vor der Veranstaltung erfolgen. Bei Überweisung muss
ein Zahlungsnachweis vorgelegt werden. Die Anmeldeunterlagen müssen vor Veranstaltungsbeginn komplett ausgefüllt beim „Hof Wahlkamp“ eingegangen sein. Eine Teilnahme am Projekt ist ohne komplett ausgefüllten sowie ohne vollständige Bezahlung nicht möglich.
Unsere Aktivitäten finden überwiegende bei Wind und Wetter draußen auf unwegsamen Gelände statt. Je nach Veranstaltung arbeiten wir mit verschiedenen Werkzeugen (z.B. Säge, Bohrmaschine, Hammer). Kontakt mit Tieren und Naturmaterialien aller Art sowie das Zubereiten von Speisen und Getränken (ggf. auf dem Feuer) sind Bestandteil einiger Veranstaltungen. Bei der Planung berücksichtigen wir mögliche Gefahrenquellen und versuchen diese von Vorneherein auszuschließen, es besteht jedoch immer ein geringes Restrisiko. Bei der
Anmeldung für eine Veranstaltung erklären sie sich damit einverstanden, das Restrisiko anzunehmen.
Rücktritt von der Anmeldung
Teilnehmende können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Bitte melden Sie sich diesbezüglich auf dem schnellsten Wege unter bei uns (Telefon, Mail). Sollte der Platz nicht durch einen Teilnehmer der Warteliste oder durch einen vom Teilnehmenden benannten Ersatzteilnehmer besetzt werden können so behalten wir uns vor, eine pauschale Rücktrittsgebühr bei Absagen bis 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn in Höhe von maximal 50% der Veranstaltungsgebühr zu erheben. Bei späterer Absage ist die volle Veranstaltungsgebühr zu entrichten. Zu viel bezahlte Gebühren werden vom „Hof Wahlkamp“
erstattet.
Nehmen Teilnehmende verspätet teil oder beenden das Programm vorzeitig, besteht kein Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Teilnahmepreises.
Änderung oder Absage Veranstaltung
Wird die Veranstaltung infolge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann eine kurzfristige Absage der Veranstaltung durch „Hof Wahlkamp“ erfolgen.
Gleiches gilt, falls eine behördliche Verfügung/gesetzliche Bestimmungen/Verordnungen (z.B. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) die komplette Leistung oder in Teilen verbietet oder im Umfang (z.B. Zahl der Teilnehmenden, Dauer des Angebotes) einschränkt.
Muss die Veranstaltung aufgrund einer behördlichen Verfügung/gesetzlicher Bestimmungen/Verordnungen abgesagt werden, werden bereits geleistete Teilnahmebeitragszahlungen zurückerstattet. Das gleiche gilt für den Fall einer notwendigen/erforderlichen Begrenzung und damit einhergehenden Reduzierung der
Teilnehmenden mit abgeschlossener Anmeldung.
Ausschluss von Veranstaltungen/Vorzeitiges Verlassen einer Veranstaltung. Für den Fall, dass ein/e Teilnehmer*in sich fortwährend den Anweisungen der Aufsichtspersonen widersetzt oder gegen geltendes Recht verstößt und den Ablauf der Veranstaltung gefährdet, ist „Hof Wahlkamp“ berechtigt, die/den Teilnehmer*in von der Veranstaltung auszuschließen.
Sollte es sich dabei um Personen mit Fürsorge handeln, sind die Sorgeberechtigten verpflichtet, die Aufsicht über die Person sicherzustellen und vorzeitig abzuholen. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmepreises besteht in diesem Falle nicht. Eltern oder von ihnen Beauftragte müssen während der Veranstaltung erreichbar sein.
Im Falle eines vorzeitigen Verlassens einer Veranstaltung – aus welchen Gründen auch immer - ist eine Erstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen der AGB hiervon unberührt. Es besteht Haftungsausschluss des "Hof Wahlkamp" für Angelegenheiten, die nicht in seiner Verantwortung liegen.
Anerkennung der AGB
Mit der schriftlichen Anmeldung zu einer Veranstaltung erkennen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Sie können die AGB auch hier herunterladen.
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